Schulkonferenz


Der Schulkonferenz kommt nach dem Schulgesetz eine besondere Bedeutung zu. Sie ist das „oberste Beratungs- und Beschlussgremium der schulischen Selbstgestaltung und dient der Zusammenarbeit von Schülerinnen und Schülern, deren Erziehungsberechtigten und dem Schulpersonal“ (§ 75 Abs. 1 SchulG).