Schulordnung


 

Schulordnung 

gültig ab 22. November 2007 (zuletzt überarbeitet am 27. Juni 2023) 

Allgemeine Verhaltensregeln 

In unserer Schule und im Kinderhaus verbringen wir viel Zeit. Wir wollen unser Zusammenleben so gestalten, dass wir uns alle wohlfühlen. 

Alle Schülerinnen und Schüler, alle Beschäftigten der Schule und des Kinderhauses sowie alle Eltern und Erziehungsberechtigten halten die Schulordnung ein, und zwar jeder in seinem Verantwortungsbereich. 

I. Alle erscheinen pünktlich zum Unterricht. 

II. Wir reden freundlich miteinander und akzeptieren alle Mitglieder der Schulgemeinschaft mit ihren Besonderheiten. Streitigkeiten lösen wir friedlich. 

III. Wir verhalten uns rücksichtsvoll und schützen unsere eigene und die Gesundheit der anderen. 

Das Mitführen von Zigaretten und anderen Suchtmitteln, Streich-hölzern, Feuerzeugen, Feuerwerkskörpern, Messern und Waffen ist grundsätzlich verboten. Hiervon ausgenommen ist in Ausnahmefäl-len das Mitführen entsprechender Gegenstände durch das Schul-personal, z.B. zu Unterrichtszwecken oder bei Klassenaktivitäten. 

IV. Für Ordnung und Sauberkeit sind wir gemeinsam verantwortlich. 

V. Wir gehen sorgsam mit gemeinsamem und fremdem Eigentum um. 

Hausordnung 

1. Verhalten im Schul- und Kinderhaus sowie auf den Höfen 

1.1 Im Schul- und im Hortgebäude bewegen wir uns leise und rück-sichtsvoll. Auf den Fluren toben wir nicht herum. Auf den Treppen gehen wir rechts, um Zusammenstöße zu vermeiden. 

1.2 Das Öffnen der Fenster dient nur der Lüftung. Das Setzen auf Fensterbänke, das Herauslehnen aus den Fenstern oder das Werfen von Gegenständen aus den Fenstern ist verboten. Wir werfen auch keine Gegenstände über Zäune, z.B. auf dem Sport-deck. 

1.3 Mit Softbällen dürfen wir auf dem Schulhof spielen. Im Schul- und Hortgebäude sind das Spielen mit Bällen und das Fahren mit Rollern verboten. 

1.4 Während des gesamten Schultages sind elektronische Geräte jeglicher Art (Handys, Smartwatches etc.) grundsätzlich nur aus-geschaltet bzw. im Schulmodus in der Schultasche geduldet. Dies geschieht auf eigenes Risiko der Eigentümerinnen und Eigen-tümer bzw. Nutzerinnen und Nutzer. Die Geräte können bei Ver-stoß gegen diese Regelung eingezogen und vorübergehend ein-behalten werden. 

Eine Ausnahme gilt für das Schulpersonal, soweit die Nutzung dienstlich notwendig ist. Als weitere Ausnahme gilt die Nutzung eines smarten Endgeräts zu medizinischen Zwecken. 

1.5 Während der Unterrichtszeit und der Pausen halten sich alle Kinder auf dem Schul- oder Hortgelände auf. Ein Verlassen der-selben ist verboten, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Erlaubnis seitens des Schulpersonals vor. 

2. Sauberkeit in der Schule und im Kinderhaus 

Wir achten auf Sauberkeit im Schulhaus sowie im Kinderhaus – insbesondere in den Toilettenräumen – und auf den Höfen. 

Ganzjährig tragen alle Schülerinnen und Schüler im Schul- und im Kinderhaus Hausschuhe oder Sandalen. 

Alle Abfälle werfen wir in die Abfalleimer. Wir denken daran, den Müll zu trennen. 

3. Pünktlichkeit 

3.1 Unterrichts- und Pausenzeiten 

07.30 – 08.00 Uhr Betreuung 

1. Std. 08.00 – 08.45 Uhr 

08.45 – 08.55 Uhr Frühstück im Klassenraum 

2. Std. 08.55 – 09.40 Uhr 

09.40 – 10.00 Uhr Bewegungspause 

3. Std. 10.00 – 10.45 Uhr 

4. Std. 10.50 – 11.35 Uhr 

11.35 – 12.00 Uhr Bewegungspause 

5. Std. 12.00 – 12.45 Uhr 

6. Std. 12.50 – 13.35 Uhr 

7. Std. 13.40 – 14.25 Uhr 

8. Std. 14.30 – 15.15 Uhr 

9. Std. 15.15 – 16.00 Uhr 

3.2 Die Aufsicht auf dem Schulgelände durch das Schulpersonal beginnt um 07.30 Uhr. Mit einem Zuspätkommen verstoßen wir gegen die Schulordnung, denn wir stören dadurch unsere Mitschülerinnen und Mitschüler und versäumen einen Teil des Unterrichts. 

3.3 Die Erziehungsberechtigten tragen dafür Sorge, dass ihre Kinder pünktlich zum Unterricht erscheinen und nach Unterrichtsschluss bzw. nach Ablauf der individuell vereinbarten Betreuungszeit pünkt-lich abgeholt werden. 

4. Pausenordnung 

4.1 Zu Beginn der großen Pausen gehen wir auf den Schulhof. In den Regenpausen, die durch mehrmaliges Klingeln angekündigt werden, bleiben wir in den Klassenräumen. 

4.2 Nach dem 1. Klingeln am Ende der Hofpausen gehen wir zügig zu unseren Klassenräumen 

 

 4.3 Die Hofpause und die Freizeit dienen der Erholung und Ent-spannung vom Unterricht. 

Wir gehen rücksichtsvoll miteinander um. Den „geschützten Wald“ 

schonen wir. Das Werfen von Sand, Kastanien, Steinen und Schneebällen ist wegen der Verletzungsgefahr verboten! 

4.4 In den kleinen Pausen können wir im Klassenraum lesen, schrei-ben, malen, spielen, uns unterhalten oder frühstücken. 

5. Wofür Schülerinnen und Schüler oder ihre Eltern aufkommen 

müssen 

5.1 Wer mit Absicht oder aus Fahrlässigkeit einen Schaden im Schul- oder Kinderhaus bzw. auf dem Hof anrichtet oder Sachen der Mit-schülerinnen und Mitschüler beschädigt, muss den Schaden ersetzen. 

5.2 Schulbücher oder ergänzende Druckschriften, die den Schülerin-nen und Schülern für das Schuljahr oder zeitweise ausgeliehen werden, müssen ersetzt werden, wenn sie beschädigt werden oder verloren gehen. 

An diese Regeln halten wir uns alle. Unfälle, Schäden und Streit vermeiden wir. Die Klassenleitungen besprechen zu Beginn jedes Schuljahres die Schulregeln gründlich. 

 

Sie können die Hausordnung hier herunterladen.